Qualifizierte Pflegeleistungen im Überblick

Wir erbringen fachgerechte
häusliche Krankenpflege – angepasst
auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse

Wir beraten Sie umfassend über die Kostenübernahme durch Ihre
Kranken- und Pflegeversicherung
und unterstützen Sie bei der Pflegebegutachtung
durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)

 

Der Unterschied zwischen Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V)
und Pflegesachleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) liegt
in den unterschiedlichen Leistungsbereichen und Zielen der beiden Gesetze

Behandlungspflege nach SGB V

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst medizinische Leistungen, die von Kranken- und Pflegekassen übernommen werden, um die ärztliche Behandlung zu unterstützen.

Behandlungspflege umfasst Maßnahmen wie Wundversorgung, Injektionen, Verabreichung von Medikamenten, Blutzuckermessungen, Infusionen und andere ärztlich verordnete Maßnahmen.

Die Behandlungspflege wird unter ärztlicher Anweisung durchgeführt.

Ziel der Behandlungspflege ist die medizinische Versorgung und Unterstützung bei der Genesung oder Stabilisierung des Gesundheitszustands.

 

Pflegesachleistungen nach SGB XI

Pflegesachleistungen nach SGB XI sind pflegerische Leistungen, die zur Unterstützung im Alltag für pflegebedürftige Personen dienen.

Pflegesachleistungen umfassen Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität, der hauswirtschaftlichen Versorgung und der sozialen Betreuung.

Die Pflegesachleistungen werden von Pflegekräften, Pflegehilfskräften oder Betreuungskräften erbracht und dienen der Sicherstellung der Grundpflege und der Unterstützung im Alltag zuhause.

Ziel der Pflegesachleistungen ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Pflege und Betreuung, um die Selbstständigkeit und Lebensqualität des Pflegebedürftigen zu erhalten oder zu verbessern.

Behandlungspflege


ärztlich verordnete Leistungen
zur häuslichen Krankenpflege (Behandlungspflege)

werden unabhängig
von einer bestehenden
Pflegebedürftigkeit

durch uns mit Ihrer
Krankenversicherung
abgerechnet


Durch Ihren Hausarzt oder bei Entlassung aus dem Krankenhaus

Wenn Unterstützung durch einen Pflegedienst ärztlich begründet werden kann, so stellt Ihnen der behandelnde Arzt eine Verordnung aus

Die ausgestellten Leistungen auf der Verordnung können durch unseren Pflegedienst erbracht werden


Kompressionsstrümpfe An- und Ausziehen

Insulininjektionen

Medikamente Richten und Verabreichen

Parenterale Ernährung

Wundversorgung

Palliativversorgung

Kurative Behandlungsmaßnahmen fachgerecht durchgeführt

Umfang und Art der Pflegesachleistungen ganz nach Ihren
Wünschen und Vorstellungen

Sie erhalten stets professionelle Beratung zu optimalen Versorgungsmöglichkeiten

Pflegeleistungen bei bestehendem Pflegegrad

Beratungsnachweis (§37.3 SGB XI)

Pflegesachleistungen bei bestehendem Pflegegrad

Private Leistungen nach Vereinbarung

Kombinationsleistungen

Verhinderungspflege (§39 SGB XI)

Betreuungsleistungen (§45b SGB XI)

Unterstützung bei der Haushaltsführung

Sie möchten Leistungen unseres Pflegedienstes
in Anspruch nehmen?
Großartig!

Im Rahmen eines Erstgesprächs ermitteln und erfassen wir
alle relevanten Informationen bezüglich Ihres Unterstützungsbedarfs 
und informieren Sie über die möglichen Leistungen
welche durchgeführt werden können

Alle Fragen bezüglich einer Übernahme der Kosten
durch Ihre Kranken- oder Pflegeversicherung
beantworten wir Ihnen gerne vor Ort oder telefonisch

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Entdecken Sie unsere
weitreichenden Einsatzgebiete
und sichern Sie sich einen Versorgungsplatz
in unserem Pflegedienst

Organisation und Beratung Pflegehilfsmittel

Wir kooperieren mit spezialisieren Lieferanten

um angepasste und sichere Hilfsmittel für den Alltag zu vermitteln

 

Durch effektiven Einsatz von Hilfsmitteln

entsteht Entlastung in der häuslichen Pflege

und die Vorbeugung vieler Folgeschäden 

 

Die Beantragung und Beschaffung der Hilfsmittel

ist für unsere Klienten kostenlos.