Qualifizierte Pflegeleistungen im Überblick
Wir erbringen fachgerechte
häusliche Krankenpflege – angepasst
auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse
Wir beraten Sie umfassend über die Kostenübernahme durch Ihre
Kranken- und Pflegeversicherung
und unterstützen Sie bei der Pflegebegutachtung
durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)
Der Unterschied zwischen Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V)
und Pflegesachleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) liegt
in den unterschiedlichen Leistungsbereichen und Zielen der beiden Gesetze
Behandlungspflege nach SGB V
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst medizinische Leistungen, die von Kranken- und Pflegekassen übernommen werden, um die ärztliche Behandlung zu unterstützen.
Behandlungspflege umfasst Maßnahmen wie Wundversorgung, Injektionen, Verabreichung von Medikamenten, Blutzuckermessungen, Infusionen und andere ärztlich verordnete Maßnahmen.
Die Behandlungspflege wird unter ärztlicher Anweisung durchgeführt.
Ziel der Behandlungspflege ist die medizinische Versorgung und Unterstützung bei der Genesung oder Stabilisierung des Gesundheitszustands.
Pflegesachleistungen nach SGB XI
Pflegesachleistungen nach SGB XI sind pflegerische Leistungen, die zur Unterstützung im Alltag für pflegebedürftige Personen dienen.
Pflegesachleistungen umfassen Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität, der hauswirtschaftlichen Versorgung und der sozialen Betreuung.
Die Pflegesachleistungen werden von Pflegekräften, Pflegehilfskräften oder Betreuungskräften erbracht und dienen der Sicherstellung der Grundpflege und der Unterstützung im Alltag zuhause.
Ziel der Pflegesachleistungen ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Pflege und Betreuung, um die Selbstständigkeit und Lebensqualität des Pflegebedürftigen zu erhalten oder zu verbessern.
Behandlungspflege
Schon gewusst ..?
ärztlich verordnete Leistungen
zur häuslichen Krankenpflege (Behandlungspflege)
werden unabhängig
von einer bestehenden
Pflegebedürftigkeit
durch uns mit Ihrer
Krankenversicherung
abgerechnet
Wie Sie Behandlungspflege erhalten
Durch Ihren Hausarzt oder bei Entlassung aus dem Krankenhaus
Wenn Unterstützung durch einen Pflegedienst ärztlich begründet werden kann, so stellt Ihnen der behandelnde Arzt eine Verordnung aus
Die ausgestellten Leistungen auf der Verordnung können durch unseren Pflegedienst erbracht werden
Leistungen nach SGB V
Kompressionsstrümpfe An- und Ausziehen
Insulininjektionen
Medikamente Richten und Verabreichen
Parenterale Ernährung
Wundversorgung
Palliativversorgung
Kurative Behandlungsmaßnahmen fachgerecht durchgeführt
Umfang und Art der Pflegesachleistungen ganz nach Ihren
Wünschen und Vorstellungen
Sie erhalten stets professionelle Beratung zu optimalen Versorgungsmöglichkeiten
Pflegeleistungen bei bestehendem Pflegegrad
Beratungsnachweis (§37.3 SGB XI)
Pflegesachleistungen bei bestehendem Pflegegrad
Private Leistungen nach Vereinbarung
Kombinationsleistungen
Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
Betreuungsleistungen (§45b SGB XI)
Unterstützung bei der Haushaltsführung
Sie möchten Leistungen unseres Pflegedienstes
in Anspruch nehmen?
Großartig!
Im Rahmen eines Erstgesprächs ermitteln und erfassen wir
alle relevanten Informationen bezüglich Ihres Unterstützungsbedarfs
und informieren Sie über die möglichen Leistungen
welche durchgeführt werden können
Alle Fragen bezüglich einer Übernahme der Kosten
durch Ihre Kranken- oder Pflegeversicherung
beantworten wir Ihnen gerne vor Ort oder telefonisch
Entdecken Sie unsere
weitreichenden Einsatzgebiete
und sichern Sie sich einen Versorgungsplatz
in unserem Pflegedienst
Organisation und Beratung Pflegehilfsmittel
Wir kooperieren mit spezialisieren Lieferanten
um angepasste und sichere Hilfsmittel für den Alltag zu vermitteln
Durch effektiven Einsatz von Hilfsmitteln
entsteht Entlastung in der häuslichen Pflege
und die Vorbeugung vieler Folgeschäden
Die Beantragung und Beschaffung der Hilfsmittel
ist für unsere Klienten kostenlos.