Pflegegrad, und nun?

Pflegesachleistungen, Geldleistungen und Kombinationsleistungen

Gemäß §36 SGB XI
bieten die verschiedenen Leistungen eine Vielzahl
von Unterstützungsmöglichkeiten
für pflegebedürftige Personen in ihrem Zuhause

Pflegebedürftigkeit bezieht sich auf den Zustand einer Person, die aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, alltägliche Aufgaben selbstständig zu bewältigen.
Pflegebedürftige Menschen benötigen Unterstützung und Pflegeleistungen durch andere Personen, um ihren Alltag zu bewältigen und ihre Lebensqualität zu erhalten.

 
 

Der Pflegegrad ist eine Einstufung, die den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person in Deutschland festlegt.
Die Einstufung erfolgt anhand eines Begutachtungsverfahrens durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und orientiert sich an den körperlichen, geistigen und psychischen Einschränkungen sowie dem Hilfebedarf im Alltag.
Je nach Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige finanzielle Unterstützung und Pflegeleistungen, die auf ihren individuellen Bedarf zugeschnitten sind.

Es gibt fünf Pflegegrade (Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5), wobei Pflegegrad 1 den geringsten und Pflegegrad 5 den höchsten Pflegebedarf darstellt.

Es gibt verschiedene Leistungen, die bei einem bestehendem Pflegegrad durch die Pflegebedürftige Person in Anspruch genommen werden können.

Pflegesachleistungen umfassen konkrete pflegerische Maßnahmen, die von professionellen Pflegekräften erbracht werden. Dazu gehören beispielsweise ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen, die Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Mobilisierung oder die Betreuung von pflegebedürftigen Personen gewährleisten.

Der Anteil der Kosten, die die Pflegekasse für die Versorgung durch Pflegeeinrichtungen bei einer Person mit Pflegebedürftigkeit übernimmt, können Sie in der weiter unten aufgeführten Tabelle erkennen.

Geldleistungen ermöglichen es Pflegebedürftigen selbst über die Verwendung der finanziellen Mittel zu entscheiden.

Dies beinhaltet die Möglichkeit, pflegende Angehörige zu entlohnen oder andere Unterstützungsleistungen in Anspruch zu nehmen, die zur Bewältigung des Pflegealltags beitragen.

Der Betrag, den die Pflegekasse monatlich an die pflegebedürftige Person auszahlt, richtet sich ebenfalls nach Höhe des Pflegegrades.

Um das Pflegegeld, basierend auf Höhe des Pflegegrades, vollständig zu erhalten, sind Leistungsnehmer dazu verpflichtet regelmäßige Beratungsbesuche durch anerkannte Pflegeeinrichtungen nachzuweisen.

Kombinationsleistungen bieten eine flexible Kombination aus Pflegesachleistungen und Geldleistungen. Pflegebedürftige können somit sowohl professionelle pflegerische Unterstützung als auch finanzielle Mittel zur eigenen Verfügung nutzen, um ihre individuellen Pflegebedürfnisse optimal abzudecken.

Die Höhe des Betrages, der einer pflegebedürftigen Person dann ausgezahlt wird, richtet sich nach den Leistungen, die durch eine Pflegeeinrichtung erbracht werden. Durch einen Kostenvoranschlag für Leistungsvereinbarungen kann die Höhe des Pflegegeldes berechnet werden.